1-903 - Aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
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Kodierinformationen - 2015 für OPS 1-903
Offizielle Hinweise, Inklusivum, Exklusivum zum OPS 1-903
Hinweise
Dieser Kode ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Dieser Kode ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden und kann für jeden Tag, an dem die Kriterien erfüllt sind, angegeben werden
Die für die Diagnostik aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder der Zusatzkodes (9-64) angerechnet werden
Mindestmerkmale:
- Multidisziplinäre Diagnostik zur differenzierten Einordnung der Diagnose und der bisherigen Therapien durch ein multiprofessionelles Team (Ärzte, Diplom-Psychologen) unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
- Es werden die Behandlungsziele und der spezifische multiprofessionelle Therapiebedarf definiert und ein Therapieplan vereinbart
- Es werden im diagnostischen Einzelkontakt von mindestens 2 Stunden pro Tag durch die oben genannten Berufsgruppen z.B. folgende Leistungen (inklusive Auswertung) erbracht:
- Ausführliche ärztliche oder psychologische diagnostische Gespräche (z.B. biographische Anamnese, soziale Anamnese, Familienanamnese)
- Strukturierte Befunderhebung z.B. unter Verwendung störungsspezifischer Selbst- und Fremdbeurteilungsskalen
- Ausführliche Differenzialdiagnostik
- Komorbiditätsdiagnostik
- Psychologische, psychosoziale und neuropsychologische Diagnostik zur Erhebung, Indikationsstellung, Verlaufsbeurteilung und Erfolgskontrolle
- Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier genannten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
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nach Fallpauschale, Hybrid-DRG, AOP, Zusatzentgelt und NUB, sofern vorhanden.
Überleitungen für OPS 1-903   Verfügbar in der Premiumversion
Ausgabe der strukturellen und/oder textuellen Überleitungen ab 2010
Analysen für OPS 1-903
Leistungsdaten, Patientenmerkmale und ökonomische Kennzahlen der deutschen Krankenhauslandschaft
Analyse Übersicht   Kostenfreie Demoversion nach der Registrierung
Marktanalyse - Qualitätsberichte für OPS 1-903   Kostenfreie Demoversion nach der Registrierung
Patientenanalyse für OPS 1-903   Kostenfreie Demoversion nach der Registrierung
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Veröffentlichte Kodierhilfen   Mehr erhalten Sie kostenfrei nach der Registrierung
Digitale Kodierhilfen zu diesem Code
Bundesländer, Intensivfälle und Bettengröße für OPS 1-903
Anzahl der Nennungen / Fälle nach Bundesland, intensivmedizinische Versorgung und Bettengröße