2024

N07N - Hybrid-DRG der DRG N07A

MDC 13· aDRG

Erstattung - 2024 für Hybrid-DRG N07N

Euro-Erlös für Hybrid-DRG N07N

Erlös Hybrid-DRG 1.587,73 €
Abrechnungshinweise zu Hybrid-DRG:
  • Eine Hybrid-DRG ist für die gesamte Dauer der erbrachten Leistungen nur einmal abrechnungsfähig, unabhängig von der Anzahl der beteiligten Leistungserbringer.
  • Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Planung und Durchführung der Operation sowie die postoperativen Nachbeobachtung, jeweils in der Einrichtung, in der die Operation durchgeführt wird.
  • Eine Abrechnung von weiteren Entgelten, in Verbindung zur Hybrid-DRG, ist ausgeschlossen.
  • Leistungen die mit den Hybrid-DRGs in Verbindung stehen (Anlage 1 - Hybrid-DRG-Verordnung) können nicht über die Vergütungssystematik für Leistungen des Vertrages nach § 115b SGB V (AOP) abgerechnet werden.

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Leistungen, die für die spezielle sektorengleiche Vergütung vorgesehen sind.

Hybrid-DRG Kontextfaktoren - 2024 für Hybrid-DRG N07N

Auflistung der Kontextfaktoren wie Eingriff, Diagnose, Neubildung und sonstige Faktoren