MDC 13 - Krankheiten und Störungen der weiblichen Geschlechtsorgane
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N07 - Andere Eingriffe an Uterus und Adnexen oder bestimmten Hernien außer bei bösartiger Neubildung, mit komplexer Diagnose oder bestimmte Eingriffe am Uterus oder kleine rekonstruktive Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen
Erstattung - 2024 für Hybrid-DRG N07N
Euro-Erlös für Hybrid-DRG N07N
Erlös Hybrid-DRG | 1.587,73 € |
Abrechnungshinweise zu Hybrid-DRG:
- Eine Hybrid-DRG ist für die gesamte Dauer der erbrachten Leistungen nur einmal abrechnungsfähig, unabhängig von der Anzahl der beteiligten Leistungserbringer.
- Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Planung und Durchführung der Operation sowie die postoperativen Nachbeobachtung, jeweils in der Einrichtung, in der die Operation durchgeführt wird.
- Eine Abrechnung von weiteren Entgelten, in Verbindung zur Hybrid-DRG, ist ausgeschlossen.
- Leistungen die mit den Hybrid-DRGs in Verbindung stehen (Anlage 1 - Hybrid-DRG-Verordnung) können nicht über die Vergütungssystematik für Leistungen des Vertrages nach § 115b SGB V (AOP) abgerechnet werden.
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Leistungen, die für die spezielle sektorengleiche Vergütung vorgesehen sind.
Hybrid-DRG Kontextfaktoren - 2024 für Hybrid-DRG N07N
Auflistung der Kontextfaktoren wie Eingriff, Diagnose, Neubildung und sonstige Faktoren