Erstattung - 2025
Euro-Erlös für Hybrid-DRG M05N
€-Beträge | |
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Bewertung ohne postoperative Nachbehandlung im Krankenhaus | 1.171,39 € |
Bewertung zuzüglich postoperative Nachbehandlung im Krankenhaus | 1.201,39 € |
Abrechnungshinweise zu Hybrid-DRG:
- Eine Hybrid-DRG ist für die gesamte Dauer der erbrachten Leistungen nur einmal abrechnungsfähig, unabhängig von der Anzahl der beteiligten Leistungserbringer.
- Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Planung und Durchführung der Operation sowie die postoperativen Nachbeobachtung, jeweils in der Einrichtung, in der die Operation durchgeführt wird.
- Eine Abrechnung von weiteren Entgelten, in Verbindung zur Hybrid-DRG, ist ausgeschlossen.
- Leistungen die mit den Hybrid-DRGs in Verbindung stehen (Anlage 1 - Hybrid-DRG-Verordnung) können nicht über die Vergütungssystematik für Leistungen des Vertrages nach § 115b SGB V (AOP) abgerechnet werden.
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Leistungen, die für die spezielle sektorengleiche Vergütung vorgesehen sind.
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Auflistung der Kontextfaktoren wie Eingriff, Diagnose, Neubildung und sonstige Faktoren