260530524-
771240000
2013

Rheumatologie

Hauptabteilung · Rheumatologie (0900)
900 Stationäre Fälle · 0 Teilstationäre Fälle

Kontaktdaten / Personelle Ausstattung    Verfügbar in der Premiumversion

Chefarzt Kontaktdaten sowie Anzahl der Ärzte, Pflegekräfte

Prozeduren / Diagnosen    Verfügbar in der Premiumversion

Behandelte Indikationen (ICD) und durchgeführte diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen (OPS)

Fachexpertisen / Medizinische und ambulante Leistungen

Ärztliche Fachexpertisen, Medizinische Leistungsangebote und Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Ärztliche Fachexpertisen (1)

Innere Medizin und Rheumatologie

Medizinisches Leistungsangebot (6)

Diagnostik und Therapie von Autoimmunerkrankungen
Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Synovialis und der Sehnen
Diagnostik und Therapie von rheumatologischen Erkrankungen
In der rheumatologischen Abteilung werden sämtliche Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises stationär und ambulant behandelt. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Zentren und Abteilungen des Krankenhauses Porz am Rhein ermöglicht eine effektive und frühe Diagnose.
Diagnostik und Therapie von sonstigen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
Diagnostik und Therapie von Systemkrankheiten des Bindegewebes
Physikalische Therapie
Unter der Leitung von Prof. Dr. Strunk

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten


Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116a SGB V bzw. § 31 Abs. 1a Ärzte-ZV (Unterversorgung)
Porzer RheumaZentrum (PoRZ)
Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V
Seit dem 1. Juli 2013 besteht am Krankenhaus Porz am Rhein ein rheumatologisches MVZ (PoRZ / Porzer RheumaZentrum) für die ambulante Versorgung von rheumatologischen Patienten auf Überweisung zur Mitbehandlung von Haus- und Fachärzten.

Notfallambulanz (24h)
Interdisziplinäre Notfallambulanz
Rheumaambulanz
Privatambulanz
Pat., die von einem niedergel. Vertragsarzt zugewiesen werden, können sich nach Terminabsprache in der Rheumaambulanz vorstellen. Best. Leistungen wie bspw. Gelenkinjektionen oder die Anwendung sogenannter Biologika können nur nach Zuweisung durch einen niedergelassenen Rheumatologen erfolgen.

Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V