260920069-772859000
2021
III. Medizinische Klinik für Kardiologie und Pneumologie
Hauptabteilung
·
Kardiologie (0300)
3505
Stationäre Fälle
·
0
Teilstationäre Fälle
Kontaktdaten / Personelle Ausstattung   Verfügbar in der Premiumversion
Chefarzt Kontaktdaten sowie Anzahl der Ärzte, Pflegekräfte
Prozeduren / Diagnosen   Verfügbar in der Premiumversion
Behandelte Indikationen (ICD) und durchgeführte diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen (OPS)
Fachexpertisen / Medizinische und ambulante Leistungen
Ärztliche Fachexpertisen, Medizinische Leistungsangebote und Ambulante Behandlungsmöglichkeiten
Ärztliche Fachexpertisen (6)
Innere Medizin
|
Innere Medizin und Kardiologie
|
Innere Medizin und Pneumologie
|
Intensivmedizin
|
Neurologie
|
Notfallmedizin
|
Medizinisches Leistungsangebot (14)
Behandlung von Blutvergiftung/Sepsis
|
Betreuung von Patientinnen und Patienten vor und nach Transplantation
|
Diagnostik und Therapie der Hypertonie (Hochdruckkrankheit)
|
Diagnostik und Therapie der pulmonalen Herzkrankheit und von Krankheiten des Lungenkreislaufes
|
Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Atemwege und der Lunge
|
Diagnostik und Therapie von Herzrhythmusstörungen
|
Diagnostik und Therapie von ischämischen Herzkrankheiten
|
Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren
|
Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Pleura
|
Diagnostik und Therapie von sonstigen Formen der Herzkrankheit
|
Elektrophysiologie
|
Intensivmedizin
|
Physikalische Therapie
|
Spezialsprechstunde
|
Ambulante Behandlungsmöglichkeiten
Kardiologische Ambulanz
Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten) Ermächtigung für ambulante Herzkatheteruntersuchungen und Funktionsanalysen eines implantierten Defibrillators auf Überweisung durch Vertragsärzte, übrige kardiologische Leistungen auf Überweisung durch fachärztlich tätige Internisten. |
|
Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V Vorbereitung von stationären Aufenthalten sowie die Abklärung der Notwendigkeit stationärer Behandlungen können ebenso erbracht werden wie die Nachbehandlung nach stationären Aufenthalten. |