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773466000
2014

Neurologie

Hauptabteilung · Neurologie (2800) . Pädiatrie (2810)
801 Stationäre Fälle · 0 Teilstationäre Fälle

Kontaktdaten / Personelle Ausstattung    Verfügbar in der Premiumversion

Chefarzt Kontaktdaten sowie Anzahl der Ärzte, Pflegekräfte

Prozeduren / Diagnosen    Verfügbar in der Premiumversion

Behandelte Indikationen (ICD) und durchgeführte diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen (OPS)

Fachexpertisen / Medizinische und ambulante Leistungen

Ärztliche Fachexpertisen, Medizinische Leistungsangebote und Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Ärztliche Fachexpertisen (4)

Kinder- und Jugendmedizin
Kinder- und Jugendmedizin, SP Neuropädiatrie
Neurologie
Psychotherapie – fachgebunden –

Medizinisches Leistungsangebot (14)

Diagnostik und Therapie von Anfallsleiden
Diagnostik und Therapie von degenerativen Krankheiten des Nervensystems
Diagnostik und Therapie von entzündlichen ZNS-Erkrankungen
Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Hirnhäute
Diagnostik und Therapie von gutartigen Tumoren des Gehirns
Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Nerven, der Nervenwurzeln und des Nervenplexus
Diagnostik und Therapie von Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels
Diagnostik und Therapie von malignen Erkrankungen des Gehirns
Diagnostik und Therapie von Polyneuropathien und sonstigen Krankheiten des peripheren Nervensystems
Diagnostik und Therapie von sonstigen neurovaskulären Erkrankungen
Diagnostik und Therapie von Systematrophien, die vorwiegend das Zentralnervensystem betreffen
Diagnostik und Therapie von zerebraler Lähmung und sonstigen Lähmungssyndromen
Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Erkrankungen
Neurologische Frührehabilitation

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Neurologie
Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten)
Neuropädiatrie
Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten)