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772772000
2019

Klinik für Innere Medizin II (Kardiologie)

Kreisklinik Groß-Umstadt · 64823 Groß-Umstadt
Hauptabteilung · Kardiologie (0300)
3380 Stationäre Fälle · 0 Teilstationäre Fälle

Kontaktdaten / Personelle Ausstattung    Verfügbar in der Premiumversion

Chefarzt Kontaktdaten sowie Anzahl der Ärzte, Pflegekräfte

Prozeduren / Diagnosen    Verfügbar in der Premiumversion

Behandelte Indikationen (ICD) und durchgeführte diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen (OPS)

Fachexpertisen / Medizinische und ambulante Leistungen

Ärztliche Fachexpertisen, Medizinische Leistungsangebote und Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Ärztliche Fachexpertisen (4)

Innere Medizin
Die Kliniken für Innere Medizin I und II sowie die Klinik für Geriatrie verfügen gemeinsam über eine Weiterbildungsermächtigung zum Arzt für Innere Medizin über 5 Jahre.
Innere Medizin und Kardiologie
Intensivmedizin
Notfallmedizin

Medizinisches Leistungsangebot (15)

Betreuung von Patientinnen und Patienten vor und nach Transplantation
Diagnostik und Therapie der Hypertonie (Hochdruckkrankheit)
Diagnostik und Therapie der pulmonalen Herzkrankheit und von Krankheiten des Lungenkreislaufes
Diagnostik und Therapie von Gerinnungsstörungen
Diagnostik und Therapie von Herzrhythmusstörungen
Diagnostik und Therapie von ischämischen Herzkrankheiten
Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Arterien, Arteriolen und Kapillaren
Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Pleura
Diagnostik und Therapie von Krankheiten der Venen, der Lymphgefäße und der Lymphknoten
Diagnostik und Therapie von sonstigen Formen der Herzkrankheit
Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Erkrankungen
Diagnostik und Therapie von zerebrovaskulären Krankheiten
Elektrophysiologie
Intensivmedizin
Schmerztherapie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten


Notfallambulanz (24h)
Im Rahmen der Interdisziplinären Notaufnahme
Privatsprechstunde Chefarzt Prof. Dr. med. M. Weber
Privatambulanz
Alle Leistungen der ambulanten Kardiologie

Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V