ZE2025-221
2025
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ZE2025-221 - Gabe von Atezolizumab, subkutan

Erstattung - 2025 für ZE2025-221

Hinweise

Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2025 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige bewertete Zusatzentgelt ZE172 aus 2024 bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Erstattungsbetrag
Das Zusatzentgelt hat keinen Fixpreis und ist durch jedes Krankenhaus individuell mit den Kostenträgern (Krankenkasse) zu verhandeln.

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Ihre krankenhausindividuellen Kennzahlen zu diesem Bereich: Zusatzentgelte unbewertet vs. bewertet inkl. Erlösanteil

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Gemäß dem Fallpauschalen-Katalog Anlage 2 + 5 (bewertet) und Anlage 4 + 6 (unbewertet).

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