Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2025 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2025 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2024 ist für dieses Zusatzentgelt das bewertete Zusatzentgelt ZE143 in Höhe von 70 Prozent der im DRG-Katalog 2023 bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2024 weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Erstattung - 2025 für ZE2025-209
Hinweise zum ZE2025-209 mit Erstattungsbetrag und Trendgraph für bewertete Zusatzentgelte.
Hinweise
Erstattungsbetrag
Das Zusatzentgelt hat keinen Fixpreis und ist durch jedes Krankenhaus individuell mit den Kostenträgern (Krankenkasse) zu verhandeln.
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Ihre krankenhausindividuellen Kennzahlen zu diesem Bereich: Zusatzentgelte unbewertet vs. bewertet inkl. Erlösanteil
Überleitungen für ZE2025-209   Verfügbar in der Premiumversion
Ausgabe der strukturellen und/oder textuellen Überleitungen ab 2010
Auslösende OPS - Prozeduren - 2025 für ZE2025-209   Kostenfrei verfügbar nach der Registrierung
Gemäß dem Fallpauschalen-Katalog Anlage 2 + 5 (bewertet) und Anlage 4 + 6 (unbewertet).
Veröffentlichte Kodierhilfen   Kostenfrei verfügbar nach der Registrierung
Digitale Kodierhilfen zu diesem Code