Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2025 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2025 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2024 ist für dieses Zusatzentgelt das bewertete Zusatzentgelt ZE117 in Höhe von 70 Prozent der im DRG-Katalog 2023 bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2024 weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Erstattung - 2025 für ZE2025-208
Hinweise
Erstattungsbetrag
Das Zusatzentgelt hat keinen Fixpreis und ist durch jedes Krankenhaus individuell mit den Kostenträgern (Krankenkasse) zu verhandeln.
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Ihre krankenhausindividuellen Kennzahlen zu diesem Bereich: Zusatzentgelte unbewertet vs. bewertet inkl. Erlösanteil
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Gemäß dem Fallpauschalen-Katalog Anlage 2 + 5 (bewertet) und Anlage 4 + 6 (unbewertet).
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