Hinweis: Sie betrachten den Datensatz in einem alten Jahr.
ZE2024-220
2024
2024

ZE2024-220 - Zusatzaufwand bei Behandlung mit Gabe von CAR-T-Zellen

Erstattung - 2024 für ZE2024-220

Hinweise zum ZE2024-220 mit Erstattungsbetrag und Trendgraph für bewertete Zusatzentgelte.

Hinweise

Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2024 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Die Bewertung des Zusatzentgeltes erfolgt mittels einer Differenzkostenbetrachtung in Abhängigkeit der abzurechnenden DRG-Fallpauschalen. Die Kosten des CAR-T-Produkts selbst sind nicht zu berücksichtigen.

Erstattungsbetrag
Das Zusatzentgelt hat keinen Fixpreis und ist durch jedes Krankenhaus individuell mit den Kostenträgern (Krankenkasse) zu verhandeln.

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Ihre krankenhausindividuellen Kennzahlen zu diesem Bereich: Zusatzentgelte unbewertet vs. bewertet inkl. Erlösanteil

Überleitungen für ZE2024-220    Verfügbar in der Premiumversion

Ausgabe der strukturellen und/oder textuellen Überleitungen ab 2010

Auslösende OPS - Prozeduren - 2024 für ZE2024-220    Kostenfrei verfügbar nach der Registrierung

Gemäß dem Fallpauschalen-Katalog Anlage 2 + 5 (bewertet) und Anlage 4 + 6 (unbewertet).

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Digitale Kodierhilfen zu diesem Code