Hinweis: Sie betrachten den Datensatz in einem alten Jahr.
ZE2023-202
2023
2023

ZE2023-202 - Gabe von Aldesleukin, parenteral

Erstattung - 2023 für ZE2023-202

Hinweise zum ZE2023-202 mit Erstattungsbetrag und Trendgraph für bewertete Zusatzentgelte.

Hinweise

Nach § 5 Absatz 2 Satz 3 der Fallpauschalenvereinbarung 2023 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige bewertete Zusatzentgelt ZE48 aus 2022 bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Erstattungsbetrag
Das Zusatzentgelt hat keinen Fixpreis und ist durch jedes Krankenhaus individuell mit den Kostenträgern (Krankenkasse) zu verhandeln.

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Ihre krankenhausindividuellen Kennzahlen zu diesem Bereich: Zusatzentgelte unbewertet vs. bewertet inkl. Erlösanteil

Überleitungen für ZE2023-202    Verfügbar in der Premiumversion

Ausgabe der strukturellen und/oder textuellen Überleitungen ab 2010

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Gemäß dem Fallpauschalen-Katalog Anlage 2 + 5 (bewertet) und Anlage 4 + 6 (unbewertet).

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Digitale Kodierhilfen zu diesem Code