Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2021 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2021 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2020 ist für dieses Zusatzentgelt das bewertete Zusatzentgelt ZE71 in Höhe von 70 Prozent der im DRG-Katalog 2019 bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2020 weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Bei der Vereinbarung der Entgelthöhen für die Zusatzentgelte für Granulozyten-Kolonie-stimulierende Faktoren wird in analoger Umsetzung der bisherigen Bewertung empfohlen, die Verhandlungen zu den Entgelthöhen auf Basis der krankenhausindividuellen Kostensituation zu führen und bei der finalen Vereinbarung die Entgelthöhe der Zusatzentgelte für Pegfilgrastim (ZE2021-177) bzw. Lipegfilgrastim (ZE2021-178) um einen Betrag zu reduzieren, der in etwa dem dreifachen Wert der Kosten einer typischen Tagesdosis Filgrastim (ZE2021-175) bzw. Lenograstim (ZE2021-176) entspricht.
ZE2021-177 - Gabe von Pegfilgrastim, parenteral
Erstattung - 2021
Hinweise
Erstattungsbetrag
Das Zusatzentgelt hat keinen Fixpreis und ist durch jedes Krankenhaus individuell mit den Kostenträgern (Krankenkasse) zu verhandeln.
Ansteuernde Prozeduren - 2021
Gemäß dem Fallpaschalenkatalog Anlagen 2 + 5 (bepreist) und Anlagen 4 + 6 (unbepreist) aktivierende Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS).
Mehr Details zu diesem Bereich erhalten Sie kostenfrei nach der Registrierung.
expand_less
Das sehen Sie nach der Registrierung help
Kostenlose Basisversion | Premiumversion | |
---|---|---|
Basis Account | Basis Account Leistungserbringer | |
|
|
|
* Einsicht der Demoversion ** ohne Veröffentlichung
Hinweis: Zum Schutz unserer Kunden sind NUB- und Kodierhilfen-Detailansichten nur durch verifizierte Leistungserbringer einsehbar!