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ZE2020-175
2020
2020

ZE2020-175 - Gabe von Filgrastim, parenteral

Erstattung - 2020 für ZE2020-175

Hinweise

Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige bewertete Zusatzentgelt ZE40 aus 2019 bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Bei der Vereinbarung der Entgelthöhen für die Zusatzentgelte für Granulozyten-Kolonie-stimulierende Faktoren wird in analoger Umsetzung der bisherigen Bewertung empfohlen, die Entgelthöhen auf Basis der krankenhausindividuellen Kostensituation zu führen und bei der finalen Vereinbarung die Entgelthöhe der Zusatzentgelte für Pegfilgrastim (ZE2020-177) bzw. Lipegfilgrastim (ZE2020-178) um einen Betrag zu reduzieren, der in etwa dem dreifachen Wert der Kosten einer typischen Tagesdosis Filgrastim (ZE2020-175) bzw. Lenograstim (ZE2020-176) entspricht.

Erstattungsbetrag
Das Zusatzentgelt hat keinen Fixpreis und ist durch jedes Krankenhaus individuell mit den Kostenträgern (Krankenkasse) zu verhandeln.

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Mein Krankenhaus

Ihre krankenhausindividuellen Kennzahlen zu diesem Bereich: Zusatzentgelte unbewertet vs. bewertet inkl. Erlösanteil

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Unter "Mein Krankenhaus" sehen Sie nach dem Datenupload Ihrer §21er Daten auf allen Ebenen, unter "Kataloge" und in der "NUB Börse", Ihre hausinternen Kennzahlen wie zum Beispiel:

  • Fallzahlen, Erlösvolumen und Verweildauer zu MDC, Basis-DRG und aG-DRG inkl. Benchmark zu Kalkulationsgrundlage
  • Anzahl der Kodierungen zu OPS / ICD / ZE nebst DRG und Fachabteilung
  • AOP Leistungen mit und ohne Kontextfaktor
  • Zusatzentgelte Einsätze und Erlösvolumen
  • NUB Anfragen Einsätze und Erlösvolumen u.v.m.

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Gemäß dem Fallpauschalen-Katalog Anlage 2 + 5 (bewertet) und Anlage 4 + 6 (unbewertet).

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