Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für dieses Zusatzentgelt das bisherige bewertete Zusatzentgelt ZE166 aus 2019 bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Hinweis: Sie betrachten den Datensatz in einem alten Jahr.
Erstattung - 2020 für ZE2020-173
Hinweise zum ZE2020-173 mit Erstattungsbetrag und Trendgraph für bewertete Zusatzentgelte.
Hinweise
Erstattungsbetrag
Das Zusatzentgelt hat keinen Fixpreis und ist durch jedes Krankenhaus individuell mit den Kostenträgern (Krankenkasse) zu verhandeln.
Mein Krankenhaus   Verfügbar in der Premiumversion
Ihre krankenhausindividuellen Kennzahlen zu diesem Bereich: Zusatzentgelte unbewertet vs. bewertet inkl. Erlösanteil
Überleitungen für ZE2020-173   Verfügbar in der Premiumversion
Ausgabe der strukturellen und/oder textuellen Überleitungen ab 2010
Auslösende OPS - Prozeduren - 2020 für ZE2020-173   Kostenfrei verfügbar nach der Registrierung
Gemäß dem Fallpauschalen-Katalog Anlage 2 + 5 (bewertet) und Anlage 4 + 6 (unbewertet).
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Digitale Kodierhilfen zu diesem Code