Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Hinweis: Sie betrachten den Datensatz in einem alten Jahr.
Erstattung - 2020 für ZE2020-161
Hinweise
Erstattungsbetrag
Das Zusatzentgelt hat keinen Fixpreis und ist durch jedes Krankenhaus individuell mit den Kostenträgern (Krankenkasse) zu verhandeln.
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Mein Krankenhaus
Ihre krankenhausindividuellen Kennzahlen zu diesem Bereich: Zusatzentgelte unbewertet vs. bewertet inkl. Erlösanteil
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Unter "Mein Krankenhaus" sehen Sie nach dem Datenupload Ihrer §21er Daten auf allen Ebenen, unter "Kataloge" und in der "NUB Börse", Ihre hausinternen Kennzahlen wie zum Beispiel:
- Fallzahlen, Erlösvolumen und Verweildauer zu MDC, Basis-DRG und aG-DRG inkl. Benchmark zu Kalkulationsgrundlage
- Anzahl der Kodierungen zu OPS / ICD / ZE nebst DRG und Fachabteilung
- AOP Leistungen mit und ohne Kontextfaktor
- Zusatzentgelte Einsätze und Erlösvolumen
- NUB Anfragen Einsätze und Erlösvolumen u.v.m.
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Gemäß dem Fallpauschalen-Katalog Anlage 2 + 5 (bewertet) und Anlage 4 + 6 (unbewertet).
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