Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2020 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
Für das Jahr 2020 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 2.500 € für den im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Betrag. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.
Hinweis: Sie betrachten den Datensatz in einem alten Jahr.
Erstattung - 2020 für ZE2020-138
Hinweise
Erstattungsbetrag
Das Zusatzentgelt hat keinen Fixpreis und ist durch jedes Krankenhaus individuell mit den Kostenträgern (Krankenkasse) zu verhandeln.
Dieser Bereich steht Ihnen nach der Registrierung kostenfrei zur Verfügung.
Mein Krankenhaus   Verfügbar in der Premiumversion
Ihre krankenhausindividuellen Kennzahlen zu diesem Bereich: Zusatzentgelte unbewertet vs. bewertet inkl. Erlösanteil
Überleitungen für ZE2020-138   Verfügbar in der Premiumversion
Ausgabe der strukturellen und/oder textuellen Überleitungen ab 2010
Auslösende OPS - Prozeduren - 2020 für ZE2020-138   Mehr erhalten Sie kostenfrei nach der Registrierung
Gemäß dem Fallpauschalen-Katalog Anlage 2 + 5 (bewertet) und Anlage 4 + 6 (unbewertet).
Veröffentlichte Kodierhilfen   Mehr erhalten Sie kostenfrei nach der Registrierung
Digitale Kodierhilfen zu diesem Code