Das Zulassungsrecht bleibt von der Katalogaufnahme unberührt. Die Kostenträger entscheiden im Einzelfall, ob die Kosten dieser Medikamente übernommen werden. Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
Hinweis: Sie betrachten den Datensatz in einem alten Jahr.
ZE2019-46 - Gabe von Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin, parenteral
Erstattung - 2019
Hinweise
Erstattungsbetrag
Das Zusatzentgelt hat keinen Fixpreis und ist durch jedes Krankenhaus individuell mit den Kostenträgern (Krankenkasse) zu verhandeln.
Ansteuernde Prozeduren - 2019
Gemäß dem Fallpaschalenkatalog Anlagen 2 + 5 (bepreist) und Anlagen 4 + 6 (unbepreist) aktivierende Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS).
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