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2015

9-605.1 - Regelbehandlung mit mehr als 2 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche

Mein Krankenhaus

Ihre krankenhausindividuellen Kennzahlen zu diesem Bereich: Prozeduren je Fachabteilung, Top DRG und weitere

Dieser Bereich steht allen Krankenhäusern nach der Registrierung kostenfrei zur Verfügung!

Unter "Mein Krankenhaus" sehen Sie nach dem Datenupload Ihrer §21er Daten auf allen Ebenen, unter "Kataloge" und in der "NUB Börse", Ihre hausinternen Kennzahlen wie zum Beispiel:

  • Fallzahlen, Erlösvolumen und Verweildauer zu MDC, Basis-DRG und aG-DRG inkl. Benchmark zu Kalkulationsgrundlage
  • Anzahl der Kodierungen zu OPS / ICD / ZE nebst DRG und Fachabteilung
  • AOP Leistungen mit und ohne Kontextfaktor
  • Zusatzentgelte Einsätze und Erlösvolumen
  • NUB Anfragen Einsätze und Erlösvolumen u.v.m.

Kodierinformationen - 2015 für OPS 9-605.1

Offizielle Hinweise, Inklusivum, Exklusivum zum OPS 9-605.1

Hinweise (9-60...9-64 Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen)

Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie im therapeutischen Milieu mit Bezug auf das Lebensumfeld oder im Lebensumfeld des Patienten
Die Anwendung von Therapieverfahren erfolgt in individuell auf den Patienten abgestimmten Kombinationen und Dosierungen
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren

Hinweise (9-60 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen)

Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-640 ff. , eine kriseninterventionelle Behandlung 9-641 ff. , die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-642 , die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting?year=2015) 9-643 ff. , die Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung 9-644 ff. , der indizierte komplexe Entlassungsaufwand 9-645 ff. , der erhöhte Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage 9-646 ff. , die spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker 9-647 ff. , der erhöhte therapieprozessorientierte patientenbezogene Supervisionsaufwand 9-648 ff. , der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern 9-510 ff. und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 1-903 sind gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung?year=2015), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert
Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen
Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit
Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich
Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden
Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten
Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden

Mindestmerkmale:

  • Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie?year=2015)
  • Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
    • Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie?year=2015)
    • Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe?year=2015)
    • Spezialtherapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten?year=2015)
    • Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger?year=2015)
  • Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
    • Supportive Einzelgespräche
    • Einzelpsychotherapie
    • Gruppenpsychotherapie, Psychoedukation
    • Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern?year=2015)
    • Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern
    • Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
    • Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
  • Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren:
    • Bezugstherapeutengespräche, supportive Einzelgespräche
    • Behandlung und spezielle Interventionen durch Pflegefachpersonen (z.B. alltagsbezogenes Training, Aktivierungsbehandlung?year=2015)
    • Ergotherapeutische Behandlungsverfahren
    • Physiotherapeutische Behandlungsverfahren
    • Spezielle psychosoziale Interventionen (z.B. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining?year=2015)
    • Kreativtherapien (z.B. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie?year=2015)
    • Gespräche mit Behördenvertretern
    • Angehörigengespräche, Gespräche mit Betreuern
    • Physio- oder Bewegungstherapie (z.B. Sporttherapie?year=2015)
    • Sensorisch fokussierte Therapien (z.B. Genussgruppe, Snoezelen?year=2015)
    • Entspannungsverfahren (z.B. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, autogenes Training oder psychophysiologische Techniken wie Biofeedback?year=2015)
    • Logopädie (z.B. bei Schluckstörungen?year=2015)
    • Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum
    • Beratung, Adhärenz-Förderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie
    • Psychoedukation
  • Die psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.B. Visite?year=2015) und die Basisversorgung durch weitere Berufsgruppen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Anwendung der genannten Verfahren der ärztlich-psychologischen Berufsgruppen und der anderen Berufsgruppen

Exklusive (9-60 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen)

Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-61
Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-62
Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 9-63

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Anzahl der Nennungen / Fälle nach Bundesland, intensivmedizinische Versorgung und Bettengröße