F62.0 - Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung
Mein Krankenhaus
Ihre krankenhausindividuellen Kennzahlen zu diesem Bereich: Diagnosen je Fachabteilung, Top DRG und weitere
Unter "Mein Krankenhaus" sehen Sie nach dem Datenupload Ihrer §21er Daten auf allen Ebenen, unter "Kataloge" und in der "NUB Börse", Ihre hausinternen Kennzahlen wie zum Beispiel:
- Fallzahlen, Erlösvolumen und Verweildauer zu MDC, Basis-DRG und aG-DRG inkl. Benchmark zu Kalkulationsgrundlage
- Anzahl der Kodierungen zu OPS / ICD / ZE nebst DRG und Fachabteilung
- AOP Leistungen mit und ohne Kontextfaktor
- Zusatzentgelte Einsätze und Erlösvolumen
- NUB Anfragen Einsätze und Erlösvolumen u.v.m.
Kodierinformationen - 2013 für ICD F62.0
Offizielle Hinweise, Inklusivum, Exklusivum zum ICD F62.0
Inklusive (V Psychische und Verhaltensstörungen)
Störungen der psychischen Entwicklung.
Exklusive (V Psychische und Verhaltensstörungen)
Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind R00-R99
Exklusive (F62 Andauernde Persönlichkeitsänderungen, nicht Folge einer Schädigung oder Krankheit des Gehirns)
Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns F07.-
Definition (F62 Andauernde Persönlichkeitsänderungen, nicht Folge einer Schädigung oder Krankheit des Gehirns)
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen ohne vorbestehende Persönlichkeitsstörung nach extremer oder übermäßiger, anhaltender Belastung oder schweren psychiatrischen Krankheiten. Diese Diagnosen sollten nur dann gestellt werden, wenn Hinweise auf eine eindeutige und andauernde Veränderung in der Wahrnehmung sowie im Verhalten und Denken bezüglich der Umwelt und der eigenen Person vorliegen. Die Persönlichkeitsänderung sollte deutlich ausgeprägt sein und mit einem unflexiblen und fehlangepassten Verhalten verbunden sein, das vor der pathogenen Erfahrung nicht bestanden hat. Die Änderung sollte nicht Ausdruck einer anderen psychischen Störung oder Residualsymptom einer vorangegangenen psychischen Störung sein.
Inklusive
Persönlichkeitsänderungen nach:
- andauerndem Ausgesetztsein lebensbedrohlicher Situationen, etwa als Opfer von Terrorismus
- andauernder Gefangenschaft mit unmittelbarer Todesgefahr
- Folter
- Katastrophen
- Konzentrationslagererfahrungen
Exklusive
Posttraumatische Belastungsstörung F43.1
Definition
Eine andauernde, wenigstens über zwei Jahre bestehende Persönlichkeitsänderung kann einer Belastung katastrophalen Ausmaßes folgen. Die Belastung muss extrem sein, dass die Vulnerabilität der betreffenden Person als Erklärung für die tief greifende Auswirkung auf die Persönlichkeit nicht in Erwägung gezogen werden muss. Die Störung ist durch eine feindliche oder misstrauische Haltung gegenüber der Welt, durch sozialen Rückzug, Gefühle der Leere oder Hoffnungslosigkeit, ein chronisches Gefühl der Anspannung wie bei ständigem Bedrohtsein und Entfremdungsgefühl, gekennzeichnet. Eine posttraumatische Belastungsstörung (F43.1) kann dieser Form der Persönlichkeitsänderung vorausgegangen sein.
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